Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsverbindungen zwischen Old Bulli Berlin Lucas Kohlruss, Marzahner Chaussee 230, 12681 Berlin, Deutschland, nachfolgend Vermieter, und deren Kunden, nachfolgend Mieter genannt.

2 Zustande Kommen des verbindlichen Mietvertrages

2.1 Der Mietvertrag kommt zwischen den im Mietvertrag aufgeführten Vertragsparteien zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch die Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher, vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.

2.2 Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, ohne schriftliche Bestätigung erfolgt sind, sind in jedem Fall ohne rechtliche Wirkung. Der Abschluss eines Mietvertrages über das Fahrzeug kann nur schriftlich, in der Regel durch beiderseitige Unterschrift dieses Vertrages erfolgen.

3 Vertragsgegenstand

Dieser Vertrag regelt die Abwicklung der jeweilig gebuchten Dienstleistung zwischen den Vertragsparteien.

4 Lieferung und Leistung

Übergabe- und Rückgabeort, sowie der Ort und Umfang der Leistungserbringung werden im Mietvertrag festgelegt. Sofern nichts Anderes vereinbart, erfolgt die Fahrzeugübergabe und Rücknahme am Firmensitz des Vermieters.

5 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

5.1 Alle Preise verstehen sich in Euro, exklusive Mehrwertsteuer und laut abgeschlossenem Mietvertrag vereinbarten Kilometer. Zeit und Kilometer rechnen sich ab/bis Firmensitz des Vermieters, wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart wird.

5.2 Rechnungen für gewerbliche Kunden und private Kunden, falls nicht anders vereinbart, sind binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug per Überweisung auf das Firmenkonto zu zahlen.

5.3 Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 25% fällig. Erst mit Eingang des Betrages beim Auftragnehmer gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

5.4 Der Vermieter ist berechtigt, nach Absprache eine Kaution und Terminreservierungsgebühr vom Mieter zu verlangen.

5.5 Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein. Bei Zahlungsverzug ist es dem Vermieter gestattet, die weitere Benutzung der Mietsache zu untersagen und deren sofortige Rückgabe zu verlangen.

5.6 Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, zur Deckung der Auslagen und des Aufwandes Mahngebühren zu verlangen, darüber hinaus kann der Vermieter für den fälligen Betrag Verzugszinsen verlangen.

5.7 Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.8 Ergeben sich durch Verschiebung von Anfang- und Endzeiten von Kundenveranstaltungen Mehrzeiten oder ergeben sich zusätzliche (Warte-)Zeiten so ist der Kunde verpflichtet, diese nachzuberechnenden Zeiten zu bezahlen, es sei denn, er kann nachweisen, dass er diese nicht zu vertreten hat.

6 Stornierung / Kündigung

6.1 Der Mieter hat das Recht, einen Mietauftrag nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es wird im Falle der Stornierung innerhalb von sieben Tage vor Mietbeginn die Höhe des gesamten Nettopreises vereinbart. Im Falle einer frühzeitigen Stornierung, ermäßigt sich dieser jedoch wie folgt:

  • bis 45 Tage vor Mietbeginn kostenfreie Stornierung
  • bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Nettopreises
  • bis 14 Tage vor Mietbeginn 75% des Nettopreises
  • weniger als 7 Tage vor Mietbeginn 100% des Nettopreises

Vertragliche Kundenwünsche (Sonderleistungen, Sonderanfertigungen) sind stets in voller Höhe zu zahlen, soweit Old Bulli Berlin deren Erbringung nachweisen kann. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim Vermieter maßgeblich. Der Vertrag kann vom Vermieter ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters wesentlich verschlechtert haben, wenn der Mieter die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht, wenn der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug gerät oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die Leistungserbringung durch den Vermieter unmöglich macht.

6.2 Der Vermieter kann bei einer erhöhten und/oder nicht vorhergesehenen Gefahrenlage den Vertrag kündigen und vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch und insbesondere, wenn der Mieter Maßnahmen unterlässt, die der Sicherheit der Besucher oder anderer Beteiligter insbesondere nach bau- oder polizeirechtlichen Vorschriften dienen oder dienen würden, oder Mängel, die der Mieter zu vertreten hat, festgestellt wurden, die Gesundheit oder das Leben eines Dritten gefährden könnten, oder der Mieter Umstände verschwiegen hat, die für die Beurteilung der Gefahrenlage und/oder der Ausstattung der Produktion und/oder der Mitarbeiter oder Gehilfen von uns von Bedeutung sind.

7 Datenschutz

Dem Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen persönlichen Daten von Old Bulli Berlin auf Datenträgern gespeichert werden. Der Mieter stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Old Bulli Berlin selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Mieters erfolgt unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Telemediengesetzes (TMG).

8 Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges

8.1 Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag.

8.2 Für den Fall, dass die Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, vereinbaren die Parteien, die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten die aufgrund dieses Mietvertrages bzw. Mietverhältnisses entstehen könnten. Zuständig soll dabei das Gericht sein, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sofern nicht das Amtsgericht ausschließlich zuständig ist, in dem sich das vermietete Mietobjekt befindet.

8.3 Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung.

9 Gutscheine

9.1 Eine Auszahlung von Gutscheinbeträgen oder Guthaben beziehungsweise eine Stornierung von Gutscheinen ist grundsätzlich nicht möglich.

9.2 Die Gutscheine sind mit einer gesetzlichen Laufzeit von drei Jahren ab Ausstellungsdatum ausgestattet.

9.3 Pro Vermietung kann ein Gutschein eingelöst werden.

Besondere Bestimmungen für Fotobullis

10 Allgemeine Mietbestimmungen

10.1 Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelgeräte, Systeme und Anlagen zur Miete. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen.

10.2 Die Mietzeit beginnt und endet an den im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkten.

10.3 Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.

10.4 Der Transport der Geräte erfolgt ausschließlich durch den Vermieter.

10.5 Der Kunde duldet den Zugang zum Aufstellungsort der Geräte und den Aufenthalt des Personals während der Veranstaltung bis zum Ende und Abbau der Geräte. Sollen die Geräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Kunde im Vorhinein für eine entsprechende Duldung des Dritten.

10.6 Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Insbesondere sind die einschlägigen Vorschriften für Veranstaltungen zu beachten (z. B. Unfallverhütungsvorschriften, Berufsgenossenschaftliche Verordnungen, Versammlungsstättenverordnung etc.).

10.7 Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden, die infolge von Stromausfall, -unterbrechungen oder -schwankungen eintreten, haftet der Mieter. Auch eine, vom Vermieter installierte Stromverteilung, entbindet den Mieter nicht von dieser Haftung. Für die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Mieter verantwortlich.

10.8 Die vermieteten Geräte sind und bleiben Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Eine Untervermietung der Geräte ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung erlaubt.

10.9 Der Verkauf und die Verpfändung sind untersagt. Von der Pfändung, durch Inanspruchnahme Dritter oder bei Verlust ist der Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Anfallende Interventionskosten trägt der Mieter.

10.10 Der Mieter haftet für alle Schäden (z. B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Personenschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung, beschädigte Accessoires u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn – auch ohne eigenes Verschulden – , seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter.

10.11 Im Falle von Beschädigungen oder Abhandenkommens der Mietsache in Gänze oder zum Teil hat der Mieter den entstandenen Schaden zu ersetzen. Sollten dadurch bedingt nachfolgende Vermietungen der Mietsache storniert werden müssen (z. B., weil die Mietsache noch nicht wieder voll funktionstüchtig ist) hat der Mieter auch den hierdurch entstandenen Schaden auszugleichen. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.

10.12 Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Bauabnahmen etc. sowie die Übernahme deren Kosten liegen im Verantwortungsbereich des Mieters. Der Mieter sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.

10.13 Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Eine Haftung des Vermieters bei verspäteter oder nicht erbrachter Leistung sowie für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden, die sich aus einer Leistungsstörung ergeben ist ebenso ausgeschlossen wie für Nichtfunktionieren der Mietsache bei Kopplung mit Fremdequipment.

10.14 Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und eventuelle Schäden gering zu halten. Etwaige Mängel der Mietgeräte sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist dann Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Leistungsstörungen entbinden den Mieter nicht von der Einhaltung der im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlung des Mietpreises. Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen. Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an der Mietsache, so hat der Mieter die dem Vermieter hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

10.15 Old Bulli Berlin ist zur sofortigen Wegnahme ihrer Geräte berechtigt, wenn ihr aus wichtigem Grund durch Verschulden des Kunden oder dessen Veranstaltungsteilnehmer ein Verbleib nicht bis zum Ende der Veranstaltungszeit zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde oder die Veranstaltungsteilnehmer die Geräte nicht ordnungsgemäß und nach Anweisung der Mitarbeiter von Old Bulli Berlin gebrauchen oder die Geräte erheblich gefährdet sind. Vergütungsansprüche bleiben unberührt.

10.16 Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten. Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen des Vermieters.

10.17 Im Falle von auftretendem Regen, Schnee oder starkem Wind, ist der Mieter verpflichtet geeignete Unterstellmöglichkeiten (Gebäude, Zelte etc.) bereitzustellen. Bei der hierdurch verursachten begrenzten Nutzung der Mietsache, besteht keine Pflicht zur Rückerstattung des Mietpreises.

11 Serviceleistungen

Sollte der Vertrag Serviceleistungen wie z.B. Anlieferung, Aufbau, Techniker und/oder anderes Personal, Abbau, Abholung etc. beinhalten, gelten darüber hinaus folgende Vereinbarungen:

11.1 Der Mieter hat für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit für das jeweils notwendige Transportmittel zu sorgen. Ebenso sind für die Vertragsdauer die entsprechenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Alle anfallenden Kosten, auch wenn sie unverlangt vom Vermieter ausgelegt werden, trägt der Mieter.

11.2 Der Mieter hat während des kompletten Mietzeitraumes die Überwachung und Sicherung des Mietmaterials sicherzustellen. Dies gilt auch für die Aufbau-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten, nutzungsfreie Zeiten und nachts. Das Personal des Vermieters übernimmt diese Überwachung ausdrücklich nicht.

11.3 Der Mieter stellt einen kompetenten, weisungsbefugten Ansprechpartner während des gesamten Projektzeitraumes.

11.4 Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den örtlichen Begebenheiten, technischen Möglichkeiten und nach den Anweisungen der Leitung des Veranstaltungsortes. Zugesagte Auf- und Abbauzeiten gelten nur annähernd.

11.5 Ist der Mieter nicht selbst Gastgeber im eigenen Hause setzt er sich mit dem Betreiber der Örtlichkeit auseinander um einen geeigneten Aufstellort für die Mietsache zu finden. Der genaue Aufstellort wird dem Vermieter vor vereinbartem Aufbautermin mitgeteilt.

12 Lieferung

Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Miettermins aus Umständen, die der Vermieter zu vertreten hat, unmöglich, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Teillieferungen und -leistungserbringungen sind nicht gestattet. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder seiner Lieferanten, wie z. B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen etc. berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

13 Rückgabe der Mietsache

13.1 Die Mietgegenstände sind vollzählig, geordnet, voll funktionstüchtig und im sauberen Zustand zurückzugeben. Verschmutzt zurück gebrachte Mietgegenstände werden auf Kosten des Mieters gereinigt. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defektes Mietzubehör.

13.2 Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche dem Vermieter für die Zeit, die für die Instandhaltung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.

13.3 Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme der Mietsache bei Rückgabe, erkennt er die vom Vermieter erstellte Bestandsaufnahme an.

13.4 Defekte, fehlende oder durch Verschmutzung unbrauchbar gewordene Requisiten werden dem Mieter mit 5,00 Euro pro unbrauchbar gewordenen Gegenstand berechnet.

13.5 Old Bulli Berlin haftet nicht für Wertsachen und/oder Gegenstände, die bei Rückgabe des Fotobullis zurückgelassen werden.

14 Haftungsbegrenzungen

Unsere Haftung für Schäden ist auf die Summe des wirksam vereinbarten Mietpreises beschränkt, sofern nichts anders vereinbart ist und dieses gesetzlich zulässig ist. Sollte eine höhere Haftungssumme vereinbart werden, sind die daraus entstehenden Mehrkosten für z. B. Versicherungen usw. vom Vertragspartner zu übernehmen.

14.1 Old Bulli Berlin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, obliegt dem Kunden. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bildmaterials für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

14.2 Jegliche Schadensersatzansprüche gegen Old Bulli Berlin sind, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Old Bulli Berlin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Die Haftungserleichterung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.

14.3 Old Bulli Berlin übernimmt keine Haftung für das gespeicherte Bildmaterial.

15 Urheberrecht und Nutzungsrecht

15.1 Old Bulli Berlin steht das Urheberrecht an sämtlichen digitalen Aufzeichnungen in jeglicher Form und Darstellungsweise nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

15.2 Old Bulli Berlin überträgt dem Kunden das einfache Nutzungsrecht auch zur Weitergabe an deren Veranstaltungsteilnehmer entsprechend der aufgezeichneten Personen für die im Rahmen dieses Vertrages geschaffenen verkörperten Dienstleistungsergebnisse. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung über.

15.3 Die digitale Aufzeichnung bzw. die Negative verbleiben bei Old Bulli Berlin. Eine Herausgabe an den Kunden erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Eine Löschung des Bildmaterials erfolgt nach freiem Ermessen, zur Speicherung oder zur Aufbewahrung ist Old Bulli Berlin nicht verpflichtet.

15.4 Der Mieter weist die Teilnehmer am Veranstaltungsort daraufhin mit der Nutzung der Aufnahmegeräte ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihres Fotos (Rechte am eigenen Bild) weiter zu geben.

Besondere Bestimmungen für Mietfahrzeuge

16 Allgemeine Mietbestimmungen

16.1 Führungsberechtigt sind, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, nur die bei Fahrzeugübergabe als Fahrer benannten Personen. Das Mindestalter der Mieter beträgt 23 Jahre, der erforderliche PKW Führerschein muss bei Mietantritt mindestens 4 Jahre im Besitz des Mieters sein. Die Führerscheine der Mieter sowie ein gültiges Ausweisdokument sind bei Übergabe des Fahrzeugs vorzulegen.
Bei Firmenmieten sind nur die Mitarbeiter führungsberechtigt, die als Mieter angegeben wurden. Fahrzeuge welche ausschließlich mit Chauffeur vermietet werden, sind von den zuvor genannten Regelungen ausgenommen.

16.2 Das Fahrzeug wird den Mietern vollgetankt übergeben und ist von ihnen vollgetankt zurückzugeben. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, haben sie die für die Betankung anfallenden Kraftstoffkosten zu tragen, zuzüglich einer Aufwandspauschale von 20,00 Euro.

16.3 Wartungskosten, Öl und Schmiermittel, nicht aber der Kraftstoff für das Fahrzeug sind im Mietpreis enthalten.
16.4 Soweit nicht anders angegeben, sind alle Fahrzeuge ausschließlich mit Superbenzin zu betanken.

16.5 Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung stellt der Vermieter den Mietern die Fahrzeuginnenreinigung in Höhe von 180,00 Euro in Rechnung.

16.6 Das Mitführen von Tieren im Auto ist nicht gestattet.

16.7 Mit den Fahrzeugen ist es nicht gestattet, eine Waschanlage zu benutzen.

16.8 Unsere Mietfahrzeuge sind mit einem Meilentacho ausgestattet. Die Umrechnung von Meilen in Kilometer erfolgt gemäß nachstehender Gleichung: 1 Meile = 1,61 Kilometer

17 Fahrzeugrückgabe

17.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug spätestens zu dem im Mietvertrag angegebenen Zeitpunkten Zeittoleranzen an den Vermieter zurückzugeben. Sofern Abholung durch den Vermieter vereinbart ist, ist das Fahrzeug zum angegebenen Zeitpunkt, zur Abholung am vereinbarten Ort, von den Mietern bereitzustellen. Im Falle einer verspäteten Rückgabe kann der Vermieter eine Entschädigung gemäß §546 Abs. 1 BGB in Höhe von 50,00 Euro je angefangener Stunde von den Mietern verlangen.

17.2 Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch, wenn die Mieter das Fahrzeug nicht termingerecht zurückbringen und dem Vermieter übergeben.

17.3 Eine vorzeitige Fahrzeugrückgabe hat keinen Einfluss auf den vereinbarten Mietpreis.

17.4 Bei Rückgabe wird das Fahrzeug vom Vermieter abgenommen und der Zustand entsprechend dem Übergabeprotokoll geprüft.

17.5 Alle vom Vermieter zur Verfügung gestellten Unterlagen und Fahrzeugschlüssel müssen vollständig und einwandfrei zurückgegeben werden. Bei Verlust werden die Neuanschaffungskosten den Mietern in Rechnung gestellt.

18 Pflichten beim Gebrauch des Mietfahrzeugs (Obliegenheiten)

18.1 Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb der geografischen Grenzen Deutschlands gestattet. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung kein Versicherungsschutz. Wollen die Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche, vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich.

18.2 Vom Vermieter generell nicht gestattet ist die Nutzung des Fahrzeugs zu folgenden Zwecken:

18.2.1 Teilnahme an Wettrennen, Fahrertrainings, Geländefahrten und ähnlichen Nutzungen.

18.2.2 Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.

18.2.3 Jegliche Verwendung im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten oder Zoll- und Steuervergehen, insbesondere dem Transport von Stoffen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

18.3 Die Benutzung des Fahrzeugs ist nicht gestattet, sofern die Mieter oder Fahrer nicht im Besitz einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis sind, ein Fahrverbot besteht oder die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen ist.

18.4 Die Benutzung des Fahrzeugs ist nicht gestattet, sofern der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen (fahruntüchtiger Fahrer).

18.5 Halten sich die Mieter nicht an die gemäß vorstehender Ziffern 6.1 bis 6.4 vereinbarten Nutzungsverbote, liegt eine Pflichtverletzung der Mieter beim Gebrauch des Fahrzeugs vor.

19 Allgemeine Obhutspflichten des Mieters, Haftung

19.1 Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner unbegrenzt hinsichtlich aller ihnen obliegenden Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Mieter haben Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten.

19.2 Die Mieter sind verpflichtet, das Fahrzeug ab dem Zeitpunkt der Übergabe so zu behandeln und zu benutzen, wie es ein verständiger auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde. Insbesondere sind die Mieter auf ihre Kosten verpflichtet:

19.2.1 Das Fahrzeug bei extremen Wetterbedingungen (z. B. Hagel, Sturm, Überschwemmung, starker Schneefall) entsprechend gegen Beschädigungen zu sichern;

19.2.2 Das Fahrzeug bei Besorgnis der Beschädigung durch Vandalismus auf eigene Kosten entsprechend zu sichern, zum Beispiel durch Abstellen in einer gesicherten Garage;

19.2.3 Signalisieren die Kontrollleuchten im Fahrzeug (z. B. für Ölstand/Öldruck, Wasser, Temperatur, Bremsenverschleiß oder Sonstige) ein Problem, so sind die Mieter verpflichtet, sich entsprechend den in der Betriebsanleitung für das Fahrzeug dafür vorgegebenen Hinweisen zu verhalten. Bei Unklarheiten haben sie sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung des Fahrzeugs beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren.

19.3 Beim Verlassen des Fahrzeugs sind die Mieter in jedem Fall verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß abzuschließen und mit dem Lenkradschloss zu sichern.

19.4 Erfolgt die Vermietung für längere Dauer (mehr als eine Woche), verpflichten sich die Mieter den Ölstand und Reifendruck zu prüfen und ggf. unter Einhaltung der im Fahrzeugschein aufgeführten Daten die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen.

19.5 Die Mieter haften für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund einer Verletzung ihrer Obhutspflichten gemäß vorstehender Regelungen entstehen, unbeschränkt.

19.6 Die Mieter haften für alle Schäden und deren Folgeschäden, die aufgrund von Ladegut, unsachgemäßer Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung am Fahrzeug entstehen. Die Mieter haften in gleicher Weise für Schäden, die durch ihre Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über die Mieter mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene dritte Personen schuldhaft verursacht worden sind, soweit sie es schuldhaft unterlassen die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Vermieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen.

19.7 Wird bei der Rückgabe des Fahrzeugs ein Schaden festgestellt, so wird die Verursachung des Schadens und die Haftung für den Schaden des Mieters gemäß vorstehender Regelung vermutet, es sei denn, die Mieter weisen nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Fahrzeugs vorhanden war.

19.8 Nimmt der Vermieter die Schadensbeseitigung selbst oder durch eigenen Mitarbeiter vor, so wird hiermit ein Stundensatz je geleistete Arbeitsstunde je Mitarbeiter in Höhe von 40,00 Euro als angemessene Ersatzleistung vereinbart.

19.9 Werden durch die Mieter Verkehrsordnungswidrigkeiten (z. B. Falschparken, Geschwindigkeitsüberschreitungen) begangen, so sind diese dem Vermieter -bei Kenntnis – anzuzeigen. Werden im genannten Fall dem Vermieter im Nachhinein Verwarnungs- bzw. Bußgelder zugestellt, so sind diese durch die Mieter zu begleichen bzw. zum Vorwurf Stellung zu nehmen.

20 Nicht unfallbedingte Fahrzeugschäden und technische Defekte

20.1 Die Mieter haften für alle Schäden am Fahrzeug, die auf Bedienungsfehler während der Mietzeit zurückzuführen sind, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.

20.2 Treten nach der Übergabe des Fahrzeugs an die Mieter nicht unfallbedingte, technische Defekte am Fahrzeug auf, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschränken, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen, sofern es nicht möglich ist, den Defekt durch eine Reparatur kurzfristig zu beheben.

20.3 Die Mieter haben dem Vermieter einen etwaigen technischen Defekt des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, haben die Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

20.4 Für die Dauer der durch einen technischen Defekt bedingten Gebrauchsbeeinträchtigung ist der Tagesmietpreis um 1/24 je angefangene Stunde zu mindern. Die Mieter verzichten auch im Falle einer Kündigung auf alle weitergehenden Ansprüche, es sei denn, für den technischen Defekt ist ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Vermieters ursächlich.

20.5 Endet der Vertrag aufgrund einer fristlosen Kündigung gemäß Ziffer 20.2 bleiben die Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Zeitpunkt der Kündigung verpflichtet. Auf alle etwa bestehenden weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, einschließlich Ersatz von Mangelfolgeschäden verzichten die Parteien gegenseitig. Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Defekt vom Vermieter grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten ist.

20.6 Ziffer 20.2 bis 20.4 gilt nicht, sofern die Mieter gemäß Ziffer 20.1 wegen eines Bedienungsfehlers für den Schaden haften, das heißt der Defekt auf einen Bedienungsfehler der Mieter zurückzuführen ist.

21 Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters

21.1 Im Falle eines Verkehrsunfalles, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellunfall handelt durch den die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs nicht wesentlich eingeschränkt ist, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.

21.2 Endet der Vertrag aufgrund einer fristlosen Kündigung gemäß Ziffer 21.1 bleiben die Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Zeitpunkt der Kündigung verpflichtet. Auf alle etwa bestehenden weitergehenden vertraglichen Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, einschließlich Ersatz von Mangelfolgeschäden verzichten die Parteien gegenseitig. Dieser Verzicht gilt Seitens des Vermieters nicht, wenn die Mieter den Verkehrsunfall grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben oder ihre Obhutspflichten gemäß Ziffer 19 verletzt haben.

21.3 Bei Verkehrsunfällen (auch ohne Fremdbeteiligung), Brand, Wildschaden und sonstigen Schäden haben die Mieter unverzüglich die örtliche Polizei hinzuzuziehen und für die Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenhergangs zu sorgen, den Vermieter zu benachrichtigen, dem Vermieter einen ausführlichen Unfallbericht mit beigefügter Unfallskizze zukommen zu lassen. Bei Unfällen mit Fremdbeteiligung sind die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Haftpflichtversicherungen und Namen und Anschriften der Fahrer und der Zeugen festzuhalten.

21.4 Bei allen Verkehrsunfällen, die die Mieter verschulden, mitverschulden oder für die eine Haftung nach dem Verursachungsbeitrag nach § 17 StVG besteht, haften die Mieter für alle unfallbedingten Schäden des Vermieters, insbesondere Reparaturkosten oder den Kosten einer Ersatzbeschaffung, Nutzungsausfall und Wertminderung. Keine Haftung der Mieter besteht insoweit, als der Vermieter für die entstandenen Schäden vom Unfallgegner oder sonstigen unfallbeteiligten Dritten anderweitig Ersatz erlangt.

21.5 Bei Verkehrsunfällen, die von den Mietern nicht verschuldet wurden und für die auch keine Haftung der Mieter nach einem Verursachungsbeitrag nach § 17 StVG besteht, haften die Mieter nur für alle Schäden am Fahrzeug (Reparaturkosten oder Kosten der Ersatzbeschaffung), soweit diese nicht vom Unfallgegner oder sonstigen unfallbeteiligten Dritten ersetzt werden.

21.6 Die Regelung nach Ziffer 9.5 vorstehend gilt auch für Unfallschäden, bei denen der Verursacher, beispielsweise bei Unfallflucht, nicht festgestellt werden kann oder der Mieter die zur Geltendmachung des Schadens durch den Vermieter erforderlichen Feststellungen unterlässt.

21.7 Führt grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Mieters zu Vermögensschäden des Vermieters, haftet der Mieter unbeschränkt für alle diese Vermögensschäden. Haftungsbeschränkungen der Mieter nach den Regelungen in den Ziffern 21.4 und 9.5 treten in diesem Fall nicht ein.

21.8 Die Mieter verpflichten sich ferner, kein Schuldanerkenntnis (weder mündlich noch schriftlich) abzugeben und keinen Vergleich, welcher die Schadensersatzansprüche des Vermieters zum Gegenstand hat, einzugehen.

22 Haftung des Vermieters

22.1 Sofern die Versicherung des Vermieters nicht für die Schäden Dritter aufkommt, haben ihn die Mieter von jedweden Schadenersatzansprüchen freizustellen.

22.2 Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für ihn unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit durch einen unvorhersehbaren Defekt, Diebstahl, Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse der Mieter steht. Die Leistung kann im Weiteren verweigert werden, wenn für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Vermietung kein geeigneter Versicherungsschutz besteht.

22.3 Im Falle einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 22.2 sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an die Mieter umgehend zurückzuzahlen.

22.4 Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Fahrzeugs zu dem von den Mietern vorgesehenen Zweck. Die Einhaltung bestehender Rechtsverordnungen und Gesetze ist ausschließlich Sache der Mieter. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Straßenverkehrsgesetze bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.

22.5 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und nicht in dem Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln des Fahrzeugs.

Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für alle nach Vertragsschluss oder nach Überlassung des Fahrzeugs entstandenen Mängel des Mietobjekts oder sonstige Schäden.

23 Versicherung

Die Fahrzeuge sind bis zu einer Höchstsumme von 100 Mio. Euro pauschal und maximal 15 Mio. Euro je geschädigter Person je Schadensfall haftpflichtversichert. Darüber hinaus besteht eine Vollkaskoversicherung mit 1.000,00 Euro Selbstbehalt.

24. Technische und optische Veränderungen

24.1 Die Mieter dürfen an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen.

24.2 Die Mieter sind nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, dazu zählen insbesondere Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien.

Besondere Bestimmungen für Onlineshop

25 Geltung, Begriffsdefinitionen

25.1 Old Bulli Berlin Lucas Kohlruss, Marzahner Chaussee 230, 12681 Berlin, Deutschland (im Folgenden: „wir“ oder „Old Bulli Berlin Onlineshop“) betreibt unter der Webseite https://oldbulli.berlin einen Onlineshop für Waren. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns und unseren Kunden (im Folgenden: „Kunde“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

25.2 „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

26 Zustandekommen der Verträge, Speicherung des Vertragstextes

26.1 Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Onlineshop unter https://oldbulli.berlin.

26.2 Unsere Produktdarstellungen im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

26.3 Bei Eingang einer Bestellung in unserem Onlineshop gelten folgende Regelungen: Der Kunde gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Onlineshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

  • Auswahl der gewünschten Ware,
  • Hinzufügen der Produkte durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „In den Warenkorb“, „In die Einkaufstasche“ o.ä.),
  • Prüfung der Angaben im Warenkorb,
  • Aufrufen der Bestellübersicht durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „Weiter zur Kasse“, „Weiter zur Zahlung“, „Zur Bestellübersicht“ o.ä.),
  • Eingabe/Prüfung der Adress- und Kontaktdaten, Auswahl der Zahlungsart, Bestätigung der AGB und Widerrufsbelehrung,
  • Abschluss der Bestellung durch Betätigung des Buttons „Jetzt kaufen“. Dies stellt Ihre verbindliche Bestellung dar.

Der Vertrag kommt zustande, indem Ihnen innerhalb von drei Werktagen an die angegebene E-Mail-Adresse eine Bestellbestätigung von uns zugeht.

26.4 Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit Old Bulli Berlin Lucas Kohlruss, Marzahner Chaussee 230, 12681 Berlin, Deutschland zustande.

26.5 Vor der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen, insbesondere der Bestelldaten, der AGB und der Widerrufsbelehrung, erfolgt per E-Mail nach dem Auslösen der Bestellung durch Sie, zum Teil automatisiert. Wir speichern den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.

26.6 Eingabefehler können mittels der üblichen Tastatur-, Maus- und Browser-Funktionen (z. B. »Zurück-Button« des Browsers) berichtigt werden. Sie können auch dadurch berichtigt werden, dass Sie den Bestellvorgang vorzeitig abbrechen, das Browserfenster schließen und den Vorgang wiederholen.

26.7 Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

27 Gegenstand des Vertrages und wesentliche Merkmale der Produkte

27.1 Bei unserem Onlineshop ist Vertragsgegenstand:

Der Verkauf von Waren. Die konkret angebotenen Waren können Sie unseren Artikelseiten entnehmen.

27.2 Die wesentlichen Merkmale der Ware finden sich in der Artikelbeschreibung.

27.3 Für den Verkauf digitaler Produkte gelten die aus der Produktbeschreibung ersichtlichen oder sich sonst aus den Umständen ergebenden Beschränkungen, insbesondere zu Hard- und/oder Softwareanforderungen an die Zielumgebung. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Vertragsgegenstand nur die private und gewerbliche Nutzung der Produkte ohne das Recht zur Weiterveräußerung oder Unterlizensierung.

28 Preise, Versandkosten und Lieferung

28.1 Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten sind Gesamtpreise und beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

28.2 Der jeweilige Kaufpreis ist vor der Lieferung des Produktes zu leisten (Vorkasse), es sei denn, wir bieten ausdrücklich den Kauf auf Rechnung an. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche im Onlineshop oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche sofort zur Zahlung fällig.

28.3 Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können für die Lieferung von Produkten Versandkosten anfallen, sofern der jeweilige Artikel nicht als versandkostenfrei ausgewiesen ist. Die Versandkosten werden Ihnen auf den Angeboten, ggf. im Warenkorbsystem und auf der Bestellübersicht nochmals deutlich mitgeteilt.

28.4 Alle angebotenen Produkte sind, sofern nicht in der Produktbeschreibung deutlich anders angegeben, sofort versandfertig (Lieferzeit: In 2 – 3 Tagen bei dir. nach dem Eingang der Zahlung).

28.5 Die Lieferung erfolgt weltweit.

29 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

29.1 Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

29.2 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

30 Widerrufsrecht

Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung.

31 Haftung

31.1 Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

31.2 Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Wenn wir durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten sind, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Dazu gehört insbesondere unsere Pflicht zum Tätigwerden und der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, die in § 3 beschrieben wird.

32 Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

33 Gewährleistung

33.1 Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

33.2 Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf gelieferte Sachen 12 Monate.

33.3 Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache/die digitalen Güter oder die erbrachte Dienstleistung bei Vertragserfüllung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies natürlich keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

34 Schlussbestimmungen/Streitbeilegung

34.1 Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

34.2 Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

34.3 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

34.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Stand: 08.02.2021